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JA zum Barmixer als Lehrberuf!
Liebe Cocktailisten, Tierpfleger und Bestatter werden 2003 zu Lehrberufen ernannt
und das ist gut so. Der Barmixer wurde wieder nicht beachtet. Wir wollen das
Bundesinstitut für Berufsausbildung überzeugen, endlich den Barmixer als
Ausbildungsberuf einzuführen. Den Beruf des Barkeepers musste es schon vor dem Erscheinen der ersten Barbücher von Jerry Thomas (1862 USA) und Harry Johnson (1882 USA, dt. Übersetzung 1900 Berlin) gegeben haben. Anzumerken wäre, dass es Mischgetränke in Europa gab, bevor Amerika entdeckt wurde. Schon zum Ende des 19. Jahrhunderts eröffneten die ersten Cocktailbars in Deutschland und Europa. Barmixer- und Barmeisterprüfungen werden von der IHK-München seit 1983 und der IHK-Rostock seit 1997 als Fortbildungsprüfungen durchgeführt. Die Zulassungsvoraussetzung zur Barmixerprüfung ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Restaurantfachmann (3 Jahre) und ein 2-jähriges Praktikum in einer Cocktailbar, also insgesamt 5 Jahre! Es gibt keinen einzigen Grund, der gegen eine Einführung des Barmixerberufes als Ausbildungsberuf sprechen würde. Die früheren Bedenken wegen der Nachtarbeit (Jugendarbeitsschutzgesetz) sind heutzutage nicht mehr haltbar, da es mittlerweile moderne Tagesbars gibt, die Auszubildende unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausbilden können. Hinzu kommen die über 18-jährigen, die eine Lehrstelle suchen. Auch in Anbetracht der hohen Jugendarbeitslosigkeit ist es überfällig, den Barmixer als eigenständigen Ausbildungsberuf zu etablieren.
In Erwartung möglichst vieler Unterschriften verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung Duschan Tistler Prüfungsmeister für Barmixer und Barmeister IHK-München, DBU-Mitglied, Restaurantmeister, Publizist, Gründer von eCocktail
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