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Glossar (OBS - Oct)
OBSTSCHAUMWEIN
Obstschaumweine sind fruchtig, leicht süßlich und prickenld. Sie können aus Kern-, Stein- und Beerenobstweinen hergestellt werden. Der Obstwein wird entweder im Tankgärverfahren, im Transvasierverfahren oder im Imprägnierverfahren weiterbehandelt. Arten: Obstschaumweine werden aus Marillen, Ribiseln, Erdbeeren, Weichseln, Pfirsichen und Birnen hergestellt. Eines der bekanntesten österreichischen Produkte ist der Mariandl, ein Marillen-Schaumwein. Gesetzliche Bestimmungen In Österreich Obstschaumwein ist Obstwein, der durch begonnene oder vollendete alkoholische Gärung des Saftes oder der Maische von frischem Kern-, Stein- oder Beerenobst hergestelt wurde. Für alle Arten von Obstschaumwein ist auch die Bezeichnung Fruchtschaumwein zulässsig. In der Bundesrepublik Deutschland Obstschaumweine sind moussierende, mit Kohlensäure imprägnierte Obst- und Beerenweine nach Art des Schaumweines. Bei besseren Sorten wird an Stelle des Inprägnierverfahrens die Flaschengärung angewendet. In der Schweiz Unter Obstschaumwein ist ein aus Obstwein durch Flaschengärung erhaltenes Getränk zu verstehen.
O'Darby
Der in einer grünen Flasche angebotene O'Darby Dairy Cream Irish Liqueur wird von der J.J. O'Darby Ltd. in Cork/Irland aus Sahne (Dairy Cream), Schokolade und Irish Whiskey hergestellt. Alkohol: 17 Prozent.
O.F.C.
Bei Cnadian Whisky verwendete Bezeichnung; es stehen 0 = Old, F = Fine, C = Canadian.
O.F.C.
Zusatzbezeichnung für Canadien Whiskey;bedeutet Old Fine Nanadian
O.P.
Abkürzunh für "over proof "
O.V.B.
Abkürzung für Old Vintage Blend; eine Zusatzbezeichnung für Cognacverschnitte, bei denen Produkte alter Jahrgänge verwendet werden; Destillate mit dieser Zusatzbezeichnung sind ausschließlich für den Export bestimmt Paradis Unter Markenschutz gestellte Bezeichnung für einen bestimmten Cognac der Fa. Château Paulet, der ausschließlich nach Japan exportiert wird; gleiche Bezeichnung ließ sich die Fa. Hennessy für einen speziellen Cognac unter Markenschutz stellen - dieser darf in alle Länder außer Japan exportiert werden
Oban
Die Destillerie Oban liegt weit entfernt von allen anderen Whisky-Brennereien an der Westküste Schottlands. Sie wurde 1794 gegründet und zählt damit zu den ältesten noch arbeitenden Destillerien überhaupt. Da die Firma direkt am Meer liegt, wird der Whisky während seiner Reifezeit vom Atlantik-Wetter beeinflußt - einem Wetter, das sich von dem an der Ostküste oder im Innern des schottischen Hochlandes stark unterscheidet. Das Wasser für den Whisky kommt aus einem oberhalb des Städtchens gelegenen tiefen Bergsee und fließt, bevor es sich in der alten, seit Gründerzeiten benutzten Quelle sammelt, durch ausgedehnte Torfmoorschichten. Es ist dadurch extrem Weich. Der Oban Unblended Highland Malt 12 Years Old hat ein mittelschweres Aroma, er schmeckt sauber und frisch, die traditionelle Torfräucherung ist kaum wahrnehmbar, sie klingt nur ganz leicht an. Alkohol: 43 Prozent.
Obstbranntwein
Weiße Obstbranntweine haben im deutschen Spirituosen-Sortiment immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie kommen aus den obstreichen Gebieten Süddeutschlands, vornehmlich aus dem Schwarzwald. Schwarzwälder Kirschwasser ist zum Beispiel ein in der ganzen Welt bekannter Begriff. Man umterscheidet bei den Obstbranntweinen zwischen Wässern und Geisten. Wässer sind Branntweine aus Kern- und Steinobst wie Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen, Pflaumen, Schlehen, Aprikosen, Pfirsiche u.a. Es gibt auch "Wasser" aus Beerenfrüchten, zum Beispiel Himbeerwasser. Die Herstellung ist jedoch so teuer, daß die geringen produzierten Mengen keinerlei Marktbedeutung haben. Bei der Herstellung der Wässser werden die sortenreinen Früchte in Fässern oder Tanks vergoren. Dabei wird der natürliche Fruchtzucker in Alkohol umgewandelt. Nach erfolgter Gärung wird die Maische, ohne Zugabe von Alkohol anderer Art, zunächst zum sogenannten Rohbrand destilliert. Es folgt ein zweiter Destillationsprozeß, der Feinbrand. Die Kunst des Brennens liegt darin, Vor- und Nachlauf sorgfältig zu trennen und nur den reinschmeckenden Mittellauf - das "Herz" des Brandes - abzunehmen. Geiste werden - so sagen es die gesetzlichen Bestimmungen - aus zuckerarmen Früchten hergestellt. Diese Beerenfrüchte, vornehmlich Himbeeren, Bronbeeren, Heidelbeeren, aber auch Johannisbeeren Erdbeeren, Vogelbeeren u.a., haben von Natur aus zu wenig Zucker, um daraus genügend eigenen Gärungsalkohol gewinnen zu können. Um das Aroma jedoch voll zu erhalten, werden diese Früchte zuerst in Alkohol konserviert und später dem gleichen Destillationsprozeß wie die Wässer unterworfen. Sobald einer dieser Geiste die Brennblase verlassen hat, darf er - mit Ausnahme der Herabsetzung auf Trinkstärke - nicht mehr verändert werden. Bei Kernobstbranntwein aus Äpfeln oder Birnen heißt es weder "Wasser" noch "Geist". sondern einfach Branntwein wie zum Beispiel beim Apfelbrand oder dem berühmten Destillat aus der Williamsbirne. Als Obstwasser (Obstler) darf ein Kernobstbranntwein dann bezeichnet werden, wenn ein deutlich lesbarer Zusatz auf dem Etikkett darauf hinweist, daß dieses Produkt nur aus Birnen und/oder Äpfeln oder deren Säften hergestellt wurde. Die aus der Brennerei kommenden hochprozentigen Wässer und Geiste werden in Eschenholzfässen, Glas- oder Steingutbehälter gelagert, bis sie die entsprechende Reife erreicht haben. Ein gutes Kirschwasser sollte mindestens eine Lagerzeit von zwei Jahren haben. Die mitunter beachtlichen Preissuterschiede der Produkte sind letzlich auf diese Lagerzeiten zurückzuführen. Neben den großen gewerblichen, den sogenannten Verschlußbrennereien, gibt es in Deutschland noch rund 33000 bäuerliche Kleinbrennereien. Die Hälfte davon befindet sich in der Schwarzwald-Region. Während bei den Verschlußbrennereien die Erzeugung nicht begrenzt ist, dürfen die Kleinbrenner höchstens 300 Liter im Jahr erzeugen. Die Vermarktung der in den Klenbrennereien erzeugten Wässer erfolgt, ähnlich wie im Cognac-Gebiet in Frankreich, nach sorgfältiger Auswahl der Destillate durch die größeren Brennereien. Die strenge Herkunftsbezeichnung für Schwarzwälder Edelbranntweine ist gesetzlich geregelt. Außerhalb Süddeutschlands werden Obstbranntweine hauptsächlich in klimatisch günstig gelegenen Ländern wie Frankreich (Elsaß, Lothringen), der Schweiz, Italien, Österreich, Jugoslawien, der Tschechoslowakei und Ungarn hergestellt. Die französischen Eaux-de-vie, Schweizer Kirsch und William, österreichischer Marillenbrand, jugoslawischer Slivovitz und der ungarische Barack Palinka genießen Weltruf. Für deutsche Produkte aus Steinobst, Beerenobst und Kernobst aus sortenreinen Birnen und Äpfeln ist ein Mindestalkohlgehalt von 40 Prozent, für Obstler von 38 Prozent vorgeschrieben.
Obstdestillate
Dazu zählen alle Branntweine aus Beerenfrüchten, aus Steinobst und aus Kernobst. Zur Herstellung werden die frischen, vollen und vergorenen Früchte oder deren Fruchtfleisch bzw. Saft verwendet. Ein Zusatz von Zucker, anderen zuckerhaltigen Stoffen oder Alkohol ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die als Geiste hergestellten Obstdestillate. Dabei werden die Früchte vor den Dastillation in hochprozentigem Alkohol ausgelaugt. Die Obsttresterbranntweine, die aus den Rückständen der Fruchtmaische oder Fruchtpresse hergestellt werden, wurden ebenfalls unter die Obstdestillate gereiht, und zwar zur jeweiligen Obstgattung. Obsttresterbranntweine sind zwar Spezialitäten, haben jedoch in Folge ihrer geringen Herstellngsmenge wenig Bedeutung. In Italien werden diese Produkte als, Grappa", in der Schweiz und in Frankreich als, Marc de..." bezeichnet. Die Destillate aus Wildfrüchten und Schalenobst wurden in das Kapitel, Destillate aus sonstigen Pflanzen und Früchten" eingearbeitet. Bei den Obstdestillaten, unterscheidet man zwischen wasserklaren Obstdestillaten, die in Ton-, Stein- und Glasgefäßen gelagert werden, um keine Farbe anzunehmen, und klaren Obstdestillaten, die in Holzfässern Farbe annehmen. Die Farbskala reicht je nach Lagerdauer von einem lichten Schimmerton bis zu Cognacbraun. Obstdestillate sind jedoch immer klar. In der Regel werden sie in Trinkstärken von 38 bis 45 Vol.-% angeboten. Im deutschsprachigen Raum werden Branntweine aus Obst gemeinhin als Obstler bezeichnet. Obstler wird aus Mischobst hergestellt. Bei Spitzenerzeugnissen wird jedoch meist nur Kernobst wie Äpfel und Birnen verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Bezeichnung Obstler bzw. Obstwasser für Kernobstbranntwein nur dann zulässig, wenn ein deutlich lesbarer Zusatz auf dem Etikett darauf hinweist, daß dieser nur aus Birnen und/oder Äpfeln hergestellt wurde. Obstler ist wasserklar und weist meistens zwischen 40 und 45 Vol.-% Alkoholgehalt auf. Je nach Reife und Zuckergehalt der Früchte ist die Ausbeute an Alkohol in reinster Form unterschiedlich hoch. Aus 100 kg Äpfeln gewinnt man 2, 8 bis 7, 7 Liter, aus 100 kg Birnen 3 bis 6, 5 Liter und aus 100 kg Obsttrestern 0, 1 bis 4 Liter reinen Alkohol. Nach der Herstellung werden die Obstdestillate in die Gruppen Geiste Wässer und Brände klassifiziert. Geiste Um die Geschmacksstoffe der Früchte auszulaugen, werden sie vor der Destillation mit hochprozentigem Alkohol versetzt. Geiste werden hauptsächlich aus zuckerarmen Früchten, wie Beeren hergestellt. Wässer Die Herstellung der Wässer erfolgt durch Destillation der vergorenen Fruchtmaische, der keinerlei Beigaben zugesetzt werden dürfen. Wässer werden hauptsächlich aus Steinobst hergestellt. Brände sind Spirituosen, die in ihrer Bezeichnung die Endsilben , ...brand"., ...brandt",, ...brannt" und, ...brant" enthalten und ausschließlich aus Originalalkohol gewonnen werden. Brände können entweder als Geiste oder als Wässer hergestellt werden. Die bekanntesten Obstdestillate kommen aus Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, aus der Schweiz, aus Frankreich, Ungarn und Jugoslawien. Gesetzliche Bestimmungen In Österreich Echte Edelbrände aus Obst mit einem Mindestalkoholgehalt von 38 Vol.-%. Die Bezeichnung, echt" weist darauf hin, daß die Destillate ohne Verwendung von neutralem Alkohol hergestellt werden. Dazu zählen: - Echter Slibowitz/Slivowitz - Echter Kirschbranntwein (-wasser) - Echter Marillenbranntwein (Barack) - Echter Apfel-, Birnenbranntwein bzw. Mischungen (z.B. echter Obstler) - Echte Williamsbirne - Echte Beerenbranntweine - Calvados (aus Apfelwein) Gestreckte Edelbranntweine aus Obst, Beeren oder Wurzeln mit einem Mindestalkoholgehalt von 35 Vol.-%. Dazu zählen: - Obstler - Slibowitz/Slivowitz - Marillenbrand - Williamsbirne - Eberesche/Vogelbeere Mindestens 30 Prozent des Alkoholgehaltes müssen aus Originaldestillat sein, der Rest ist Monopolalkohol. - Enzian und Wacholder Mindestens 5 Prozent des Alkoholgehaltes müssen aus Originaldestillat sein. In der Bundesrepublik Deutschland Trinkbranntwein aus Obst Dazu zählen: - Obstler (aus Kernobst), 38 Vol.-% - Obstbranntweine, 40 Vol.-% - Kirschwasser, Zwetschkenwasser, Slibowitz (aus Steinobst) - Williams-Birnen-Brand (aus Kernobst) - Himbeergeist, Brombeergeist, Heidelbeergeist etc. (aus Beerenobst und Alkohol) - Calvados (aus Apfelwein), 40 Vol.-% In der Schweiz Trinkbranntweine aus Obst und Beeren mit einem Mindestalkoholgehalt von 40 Vol.-%, höchstens darf er 55 Vol.-% betragen. In der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz dürfen Branntweine aus Obst (Brand, Wasser, Geist) nicht mit neutralem Alkohol verschnitten werden. Dies würde eine Verfälschung darstellen und zur Verkehrsunfähigkeit der jeweiligen Produkte führen. Verschnitte von Obstwässern und Geisten untereinander sind dagegen erlaubt. Es dürfen jedoch nur die Obst- oder Beerenarten genannt werden, die zur Herstellung des jeweiligen Branntweines verwendet wurden. Begriffe wie, Kernobst" oder, Steinobst" sind ebenfalls erlaubt, wenn zur Herstellung des Obstbranntweines ausschließlich Früchte dieser Gattung verwendet wurden. Die Bezeichnung, Obstbranntwein" weist nicht auf eine Obst- oder Beerenart hin und ist deshalb nur für Branntweine aus mehreren Obstarten zulässig.
Octave
Englische Bezeichnung für ein Whiskylagerfaß mit 45 bis 68 Liter Fassungsvermögen
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aktueller Stand:
13.197 Rezepte
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